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(sda) Der Ständerat will Landwirte bei Ausfällen aufgrund von ergriffenen Massnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen gezielt mit Geld unterstützen. Er hat am Donnerstag eine Motion seiner zuständigen Kommission oppositionslos angenommen. Der Bundesrat ist einverstanden damit.

Um dies zu ermöglichen, soll eine Bestimmung im Tierseuchengesetz geschaffen werden. Anspruch auf Geld soll es lediglich in Härtefällen geben. Finanzhilfen sollen jeweils geprüft werden. Der Bund werde nicht jedes Risiko der Landwirtinnen und Landwirte abdecken können, das letztlich mit ihrem privatwirtschaftlichen Betrieb verbunden ist, schrieb der Bundesrat in seiner Antwort zur Motion.

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