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(sda) Braucht es beim EU-Paket neben dem Volksmehr auch das Ständemehr? Neben der inhaltlichen Diskussion über die Bilateralen III spaltet diese Frage das Parlament. Entschieden wird erst später darüber. Ein Überblick:

Die Ausgangslage

Der Bundesrat schlägt dem Parlament in seiner Botschaft zu den EU-Verträgen die Unterstellung unter das fakultative Referendum vor - also lediglich das Volksmehr. Ebenso beantragt er beim Parlament ein Nein zur Kompass-Initiative, die für das Vertragswerk ebenfalls das doppelte Mehr von Volk und Ständen verlangt.

Hinter den Kulissen des Bundeshauses tobt seither ein heftiger Streit über die Frage des Ständemehrs. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) ist gespalten: Mit 7 zu 6 Stimmen plädiert sie dafür, die Bilateralen III dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, sodass für ein Ja das Ständemehr erforderlich wäre. Die Schwesterkommission des Nationalrats (SPK-N) sieht das gleich. Doch die Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte (APK-N und APK-S) sind dagegen.

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